Satzung
„Der Zweck des Vereins besteht in erster Linie in der Integration […] junge[r] Menschen in das Sozialgefüge der Bundesrepublik Deutschland sowie der Vertretung der Interessen […] Jugendliche[r] im öffentlichen Leben. Der Verein setzt sich gleichermaßen zum Ziel, die Völkerverständigung zu vertiefen, nationalistische Vorurteile abzubauen und das Kennen lernen der Jugend verschiedener Staaten […] zu fördern.“ (Auszug Satzung ZMO Jugend e. V., §2, Abs. 1, S. 1).